Projekte
Neubau EFH mit Garage mit speziellen Randbedingungen
Bei dem vermeintlich kleinen Projekt mussten mehrere Bautätigkeiten und deren Umsetzung im Vorfeld separat geplant werden.
Zunächst musste die asbesthaltige Fassade gemäß Vorgabe der Regelungen der TRGS 519 fachgerecht entfernt werden. Im Anschluss daran erfolgte der Abbruch des Wohngebäudes unter Erhalt der direkt an den Gehweg gebauten Gewölbekellerwand, weil im Gehwegbereich unmittelbar ein sehr wichtiger Telekom-Versorgungsschacht vorhanden ist und deren Kommunikationsleitungen völlig bewegungsfrei bleiben mussten. Somit musste die Gewölbekellerwand anhand vorab aufgestellter statischer Maßnahmen ständig gesichert werden.
Die Arbeiten waren so auszuführen, dass der gesamte Unterbau der Bodenplatte mit Schroppen, Sauberkeitsschicht und Dämmung unter der Bodenplatte abschnittsweise durchgeführt werden konnten.
Ein weiteres Problem war die direkt mit des Nachbarn verbundene Garage. Aufgrund fehlender Pläne musste statisch vorab abgeschätzt werden, ob beim Durchtrennen der Decke Gefahr für die verbleibende Decke besteht, da die Durchlaufwirkung nach Abbruch entfällt. Das zur Ausführung kommende Abbruchverfahren bestand aus Betonsägearbeiten und dem Einsatz einer Hydraulikzange, um einen schonenden Abbruch zu gewährleisten.
Das Kellergeschoss musste nach den Vorgaben des geologischen Gutachtens als "weiße Wanne" in der Beanspruchungsklasse 1, Nutzungsklasse A ausgeführt werden, da Grundwasser vorhanden ist. Um die Bodenplatte aufgrund der abschnittsweisen Abstützungsmaßnahmen der Wand monolithisch gießen zu können, wurden die Schrägsprieße zur Sicherung der Wand durch horizontale Sprieße ersetzt, sodass die Erddruckkräfte über die Baugrubenwände abgeleitet werden konnten.